13.Juli 2000 - ein denkwürdiges Datum!
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Propst Johann von Siebeleben (oder ein Klosterschreiber) vermerkte für Ende Januar 1404 im Rechnungsbuch der Propstei des Arnstädter Benediktiner-Jungfrauenklosters, dass man „i g vor darme czu brotwurstin“, also 1 Groschen für Bratwurstdärme ausgegeben hatte. Fast sechs Jahrhunderte später, am 13. Juli 2000, entdeckte der Archivar Peter Unger in Arnstadt (im Bild mit Mönchskutte und Rechnungsauszug) den Eintrag wieder. Seitdem erlangte dieser als klassischer originaler Archivbeleg nahezu legendären Charakter, verleiht er doch unserer Thüringer Rostbratwurst eine wahrhaft historische Identität, die mehr als 600 Jahre alt ist. (P.U.)